In aktuelle Diskussionen taucht oft die Behauptung aus, der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf „zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (20/12804) verstoße gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz, da die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit Beantragung von Haft und Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung für Personen erhalten soll, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (etwa Bahnhöfen) antrifft“. Die Annahme eines Verstoßes des Zustrombegrenzungsgesetzes gegen die Gewaltenteilung ist falsch.