Gesetzliche Vorgaben / Möglichkeit politischer Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund

Beitragsseiten

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Die politische Partizipation von Nichtdeutschen wie von Deutschen verdient besondere Aufmerksamkeit nicht nur aufgrund vordergründiger parteipolitischer Überlegungen, sondern aufgrund eines öffentlichen Interesses. Ohne eine wirksame Beteiligung der Bevölkerung können weder Demokratie und Rechtsstaat verwirklicht noch ein republikanisches Bewusstsein hervorgerufen und als Grundlage einer jeden Form moderner Demokratie verstärkt werden.

 

 

Politische Partizipation

So einfach und zustimmungsfähig solche Feststellungen auch klingen, nichts kann darüber hinwegtäuschen, dass nicht nur die Ziele und die Formen der politischen Teilhabe näherer Bestimmung bedürfen, sondern auch deren Voraussetzungen im Einzelnen, insbesondere der dafür ausersehene Personenkreis. Unter politischer Partizipation kann nicht jede beliebige Art von Beteiligung verstanden werden, und zu den Menschen mit Migrationshintergrund können auch nicht alle diejenigen gezählt werden, die selbst oder deren Vorfahren schon irgendwann einmal den Lebensmittelpunkt gewechselt haben.Mit diesen Vorgaben werde ich meine Überlegungen näher einzugrenzen versuchen.

Politische Partizipation kann in vielfältiger Weise zugelassen und gefördert, organisiert und praktiziert werden. Sieht man einmal von der unmittelbaren Mitwirkung an der Staatswillensbildung durch Ausübung des Wahlrechts ab, kommen andere Beteiligungen an dem politischen Willensbildungsprozess in Betracht, aber auch die Betätigung in gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung und Kunst, Beruf und Hobby, Sport und Freizeit, Betrieb, Verein oder Verband. Politische wie gesellschaftliche Partizipation kann ähnlich wie Integration in vollem Umfang oder aber nur in Teilbereichen des Lebens stattfinden, ohne dass dies jeweils schon für sich als unzureichend oder gar als misslungen bewertet werden müsste. Teilhabe ist jedoch ebenso wie Eingliederung kein einseitiger Vorgang mit vorgezeichnetem Ausgang.

{mosgoogle}

Beide – Partizipation und Integration – setzen vielmehr die Mitwirkung der jeweils anderen voraus. Beide erschöpfen sich nicht in Rechten und Ansprüchen, sondern sind mit Pflichten und eigenen Anstrengungen zwingend verbunden. Beide lassen die Mehrheitsgesellschaft nicht  unberührt, diese verändert sich vielmehr allein schon durch das Hinzutreten anderer Menschen in ihrem Verhalten innerhalb der eigenen Umgebung und im Verhältnis zu den zunächst Außenstehenden. Sehr anschaulich hat diesen Prozess Hans Magnus Enzensberger in einer Geschichte in „Die Große Wanderung“ (1992) dargestellt: Dort bildet das Eisenbahnabteil das Territorium, das trotz freier Plätze gegen jeden neuen Fahrgast verteidigt wird, in dem sich aber jeder Hinzugekommene sehr bald zusammen mit den anderen gegen den nächsten neuen Gast wendet.

vollständige Abhandlung zum Download