Partizipation anderer Personengruppen und in anderen Formen
Menschen mit Migrationshintergrund, die weder die deutsche noch eine andere EU-europäische Staatsangehörigkeit besitzen, sind von den wesentlichen politischen Rechten ausgeschlossen (anders z.B. Betriebsrat, Sozialversicherung). Unionsbürger können allerdings an Kommunalwahlen teilnehmen.
Partizipationsmöglichkeiten außerhalb von Wahlen stehen diesen Ausländern zur Verfügung. Teilweise sind ihnen Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler und auf Landesebene eingeräumt. Ausländerbeiräte, kommunale Kommissionen und Ausländerbeauftragte in Bund, Ländern und Gemeinden eröffnen ihnen für manche Felder Möglichkeiten zur Mitwirkung durch Beratung, Empfehlung oder zumindest Äußerung bei Anhörungen. Essentielle Gestaltungsmöglichkeiten sind damit freilich nicht verbunden. Hierzu fehlt es an verbindlichen Regelungen und an der Bereitschaft zu entsprechenden Verbesserungen. Ein wahrer circulus vitiosus. Weil Nichtdeutsche nicht wahlberechtigt sind, fühlt sich die Politik nicht für sie verantwortlich. Und weil die Politik ihre Interessen nicht besonders achtet, erhalten sie kein Wahlrecht.
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Dennoch: Es verbleiben Gelegenheiten und Chancen der Mitwirkung und Gestaltung in allen sonstigen Bereichen der Zivilgesellschaft. Alle Felder der Integration stehen ihnen für Partizipation offen. Arbeit und Wohnen, Kultur und Bildung, Sport und Freizeit bieten Anlass für Mitarbeit und Mitsprache im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens. Dies soll hier nicht weiter ausgeführt werden. Es kann nur zusammenfassend darauf hingewiesen werden, dass das gesamte Feld der Integration den Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur offen steht, sondern Integration auf welchem Gebiet auch immer ohne deren wirksame Mitarbeit nicht gelingen kann.


