Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nicht nur der Bereich der Beschäftigung umfassend neu geregelt, sondern auch wichtige Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Geplant ist eine Änderung der Regelerteilungsvoraussetzung, wenn der Ausländer nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist ist. Insbesondere Fälle, in denen ein Daueraufenthalt geplant war, der Ausländer aber mit einem Besuchervisum oder befreit in das Bundesgebiet eingereist ist, werden neu geregelt.