Fachkräfteeinwanderungsgesetz

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt Beschäftigung umfassend neu

    Der Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020 – eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt – hat sich bewährt. Darauf aufbauend wird die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen ruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Sie umfasst wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss (Hochschulabsolventen oder beruflich Qualifizierte). Wer eine Fachkraft ist, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

  • Bevorstehende Änderung der Regelung über das Absehen eines nachträglichen Visumverfahrens

    Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nicht nur der Bereich der Beschäftigung umfassend neu geregelt, sondern auch wichtige Regelungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Geplant ist eine Änderung der Regelerteilungsvoraussetzung, wenn der Ausländer nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist ist. Insbesondere Fälle, in denen ein Daueraufenthalt geplant war, der Ausländer aber mit einem Besuchervisum oder befreit in das Bundesgebiet eingereist ist, werden neu geregelt.

  • Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz von RA Dr. Reinhard Marx

    Mit dem Buch zum Fachkräfteeinwanderungs- und Duldungsgesetz wird auf 288 Seiten eine schnelle Orientierung über die bevorstehenden umfassenden Änderungen des Aufenthaltsgesetzes gegeben. Neben dem Aufenthaltsgesetz wurden die Aufenthaltsverordnung sowie die Beschäftigungsverordnung geändert.

  • Gesetz zur Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland

    Die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland hängt in entscheidendem Maße davon ab, wie gut es gelingt, die Fachkräftebasis der Unternehmen und Betriebe zu sichern und zu erweitern. Der Wohlstand, die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und daran anknüpfend der soziale Zusammenhalt sind als wesentliche Elemente der Sozialen Marktwirtschaft eng an die Stärke der Wirtschaft gekoppelt. Diese gilt es, durch gute Rahmenbedingungen und eine vorausschauende Fachkräftesicherung auch in Zukunft zu erhalten und auszubauen. Hierzu hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2018 Eckpunkte zur Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten beschlossen..