Der Gerichtshof der EU hat in der Rechtssache Banger (C-89/17) am 12. Juli 2018 entschieden, dass ein Unionsbürger, der in sein Heimatland zurückkehrt, das Recht hat, dass die Einreise und der Aufenthalt seines drittstaatsangehörigen Lebenspartners, mit dem er eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist, erleichtern muss. Die Entscheidung bezieht sich nicht auf eingetragene Lebenspartner, sondern auf Personen, mit denen der Unionbürger eine dauerhafte Beziehung eingegangen ist. Eine Entscheidung, mit der eine solche Aufenthaltserlaubnis für den drittstaatsangehörigen Lebenspartner verweigert wird, muss auf einer eingehenden Untersuchung der persönlichen Umstände des Antragstellers beruhen und ist zu begründen.