Wiedereinreisesperre

  • Anforderungen an die Ermessensentscheidung eines unter der aufschiebenden Bedingung der Abschiebung ergangenen Einreise- und Aufenthaltsverbots

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 7. September 2021 wichtige Grundsätze zur Befristung des unter der aufschiebenden Bedingung seiner Abschiebung ergangenen Einreise- und Aufenthaltsverbots aufgestellt (Az.: 1 C 46.20). Die Entscheidung beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, welche Integrationsleistungen im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind und ggfs. zur Rechtswidrigkeit des vom Bundesamt festgesetzten Einreise- und Aufenthaltsverbots für die Dauer von 30 Monaten führen. Die Grundsätze der Entscheidung gelten aber auch für Ermessensentscheidungen, die die Ausländerbehörden im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG zu treffen haben.

  • Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU steht unmittelbarer Wiedereinreise entgegen

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 22.06.2021 erstmals zu der Frage Stellung genommen, ob ein Unionsbürger, der wegen des Wegfalls der Freizügigkeitsvoraussetzungen den EU-Aufenthaltsstaat verlassen muss (entspricht einer Verlustfeststellung auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 FreizügG/EU), unmittelbar nach seiner Ausreise erneut in den EU-Mitgliedstaat einreisen darf, um von seiner Freizügigkeit Gebrauch machen zu können.