Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, wird heute zu Gesprächen in der Türkei erwartet. Böhmer soll neben Ministerpräsident Erdogan auch Familienministerin Cubukcu, Arbeitsminister Celik und führende Unternehmervereinigungen treffen. Dabei machen alle Zeitungen darauf aufmerksam, dass der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, den türkischen Ministern einen Brief geschrieben habe, wo diese aufgefordert werden, Böhmer dazu zu bewegen, die „inakzeptablen Punkte des neuen Zuwanderungsgesetzes“ zu überdenken. „Wir erwarten konkrete Schritte der türkischen Seite“, so Kolat. Zudem wird die türkischstämmige Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, wiedergegeben, die eine deutliche Erleichterung bei der Visa-Vergabe an türkische Bürger verlangt.

Wie die national-islamische TÜRKIYE und die liberale MILLIYET heute berichten, hat die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) Baden-Württembergs Justizminister Goll zum Rücktritt aufgefordert. Der stellvertretende Vorsitzende der TGD, Seref Erkayhan, sagte, es sei nicht richtig, dass Justizminister Goll, diejenigen in Rastatt unterstütze, die sich entgegen der Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichts immer noch weigern, den muttersprachlichen Unterricht in Rastatt wieder einzuführen. „Die Ausführungen Golls widersprechen dem Geist des Integrationsgipfels. Wir verurteilen die Aussagen Golls und denken, dass diese dem Amt unwürdig sind. Sie zeigen, dass er die Entscheidung der Justiz für nichtig erklärt“. Goll hatte die Finanzierung des Muttersprachenunterrichts mit der des Klavierunterrichts verglichen und somit abgelehnt.

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung beschlossen, dass Migranten mit voraussichtlich dauerhaftem Aufenthaltsrecht künftig allein aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status Ausbildungsförderung nach BAföG oder SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe - BAB) erhalten können. Eine vorherige Erwerbstätigkeit ihrer Eltern ist nicht mehr erforderlich und wird künftig lediglich eine weitere Option sein, um einen BAföG- oder BAB-Anspruch zu erwerben.

Selbstverständlich müssen wie bei Deutschen auch die übrigen Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung (Prüfung von Einkommen und Vermögen, Eltern- und Partnereinkommen, Altersgrenze, förderungsfähige Ausbildungsart, etc.) erfüllt sein. 

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