Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Am 9. November wird das Netzwerk Migration mit einem Festakt in Stuttgart Hohenheim gegründet. Das "Netzwerk Migrationsrecht" verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich des Migrationsrechts zu fördern. Es soll dabei auch der Herstellung langfristiger Kontakte dienen. Das "Netzwerk Migrationsrecht" ist zwar primär auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet. Unser Selbstverständnis schließt dabei aber einen kontinuierlichen und möglichst institutionalisierten Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern ein. Aus der Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft folgt zugleich, dass das "Netzwerk Migrationsrecht" sich selbst auch als Ansprechpartner für andere Akteure im Bereich von Migration und ihrer Regulierung begreift.

Das Auswärtige Amt hat einen Erlass herausgegeben, der die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von Ehegatten regelt. Dieser Erlass enthält Anweisungen für die Behandlung von Visumanträgen zum Ehegattennachzug, die vor dem Tag des Inkrafttretens des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28.08.2007 bei den Auslandsvertretungen gestellt und noch nicht entschieden sind.

Die Reform des Zuwanderungsgesetzes ist heute in Kraft getreten. Damit ist Deutschland seiner Verpflichtung zur Umsetzung von 11 aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union nachgekommen. Zugleich wurde die Chance genutzt, die im Zuwanderungsgesetz von 2004 enthaltenen Ansätze um wesentliche Bausteine zu ergänzen. Dabei sind in die Reform die Erkenntnisse aus der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes eingeflossen. Die Reform enthält neben Regelungen zur Bekämpfung von Schein- und Zwangsehen, zur Stärkung der inneren Sicherheit, zur Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz zum Staatsangehörigkeitsrecht und zur Erleichterung des Zuzugs von Firmengründern vor allem eine Reihe von Maßnahmen, die die Integration von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft fördern.

Die HÜRRIYET reagiert empört: „Das NRW-Landesbildungsministerium hat eine Niederschrift an die Schuldirektoren entsandt, in dem erklärt wird, dass keine weiteren Lehrer für den muttersprachlichen Unterricht eingesetzt werden. Zudem können Lehrer, die weniger als 15 Jahre im Dienst tätig waren, gekündigt werden. Die jeweiligen Konsulate könnten den Unterricht tragen.“ Der Lehrer Veli Aydin wird wie folgt zitiert: „Bis 2003 waren in NRW 1.345 Lehrer tätig, nun sind es nur noch 886. Alle Vereine müssen zusammenhalten und dagegen vorgehen.“ Zudem wird die Meinung des Vizevorsitzenden der Kölner Lehrergewerkschaft dargestellt: „Seit langem betrachtet das Bildungsministerium den muttersprachlichen Unterricht als unnütz und zu teuer. Jedoch wird die Aufhebung den Schülern auch das Erlernen der deutschen Sprache erschweren.“

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