Assoziierungsabkommen EWG—Türkei — Freizügigkeit der Arbeitnehmer — Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates — Anwendungsbereich — Türkischer Arbeitnehmer, mit dem ein befristeter Arbeitsvertrag im Rahmen eines Programms geschlossen wurde, das aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und bezweckt, Sozialhilfeempfängern die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen

Assoziation EWG – Türkei – Freizügigkeit der Arbeitnehmer – Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates – Persönlicher Anwendungsbereich – Begriff des „Familienangehörigen“ eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers – Stiefsohn eines solchen Arbeitnehmers

Auslegung von Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei – Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmers – Minderjähriger Stiefsohn

Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Recht eines Kindes eines türkischen Arbeitnehmers, sich im Aufnahmemitgliedstaat, in dem es eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, auf jedes Stellenangebot zu bewerben - Stellung des Kindes, das seine Berufsausbildung zu einem Zeitpunkt abschließt, zu dem sein Vater, der mehr als drei Jahre lang eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Aufnahmestaat ausgeübt hat, bereits in die Türkei zurückgekehrt ist

Assoziation EWG-Türkei - Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls und von Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Aufhebung der Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs - Stillhalteklauseln - Unmittelbare Wirkung - Bedeutung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist

Assoziation EWG-Türkei - Auslegung von Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls und von Artikel 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Beseitigung von Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit - Stillhalteklauseln - Tragweite - Neue Regelung, nach der auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist