Spaniens Abschiebungen an der Grenze zu Marokko verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
Spanien schiebt an der Grenze zu Marokko Geflüchtete systematisch und häufig brutal zurück. Diese langjährige Praxis der Push-Backs an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Weiterlesen ...

