Nachrichten Rechtsprechung

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.2014 (BVerwG 1 C 4.14) wurde wegen Verletzung des gesetzlichen Richters Verfassungsbeschwerde erhoben. Mit der Verfassungsbeschwerde wird gerügt, dass der Senat die Frage, ob eine wirksame Steuerung der Migrationsströme ein hochrangiges Gemeinwohlziel ist, das Rechte aus der Stillhalteklausel beschränken kann, nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung zugeleitet hat.

Freiheitsberaubung durch Unterlassung bei Verletzung des Richtervorbehalts - Keine Rechtsbeschwerde bei (unbewusst ergangener) einstweiliger Anordnung - Haftantragstellung und Prognose - Rechtsbeschwerdefähigkeit bei unterbliebenen Ausführungen zu dem Feststellungsantrag - Zuständigkeit zur Haftantragstellung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 27. November 2014 (4 L 867/14.A) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vom 31. Oktober 2014 über die Einstufung unter anderem der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat geäußert. Das Gericht hat dem Eilantrag einer asylsuchenden serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet.

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