Für Wohnungsdurchsuchungen zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung sind die Verwaltungsgerichte zuständig
Der BGH hat mit Beschluss vom 12. Juli 2022 – Az. 3 ZB 6/21 – entschieden, das für den Antrag auf richterliche Anordnung der Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen zum Zweck der Sicherung der Abschiebung der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO eröffnet ist. Weiterlesen ...

