Die Nachrichtenlage hat sich in den letzten Tagen unmerklich geändert. Die Erkenntnis, dass die Abschiebung von Sami A. rechtmäßig eingeleitet worden war, scheint sich auch bei den Medien durchzusetzen. Denn nun werden die letzten Minuten des Fluges nach Tunesien zum Schlüssel für die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Doch trifft die Aussage der Bundespolizei, bis zur Übergabe an die tunesischen Behörden wäre ein Rücktransport nach Deutschland möglich gewesen, zu?