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Das Ringen um Mehrheiten im Bundesrat für den Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftstaaten spitzt sich zu. Entgegen allen Erwartungen und Ankündigungen sind die Gesetzentwürfe zur Optionspflicht und zu den sicheren Herkunftsländern von den Regierungsfraktionen bislang (noch) nicht auf die Tagesordnung der nächsten, letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause aufgesetzt worden.

Die Neuregelung der Optionspflicht durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Mai 2014 (BT-Drs. 18/1312) ist als Einstieg in eine umfassende Ius-soli-Regelung anzusehen und daher zu begrüßen.

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