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Im Rahmen des soeben im Bundestag beschlossenen „Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ taucht die verfassungsrechtliche Frage auf, ob man den Sozialleistungsausschluss für im Bundesgebiet lebende EU-Bürger damit rechtfertigen kann, dass sie rechtlich zur Ausreise in ihr Heimatland verpflichtet sind.

Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch soll die Umsetzung des Leistungsausschlusses für EU-Bürger erfolgen.

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