§ 2 II, 21 AufenthG, § 7 SGB IV, Ich-AG, Investition selbständige, unselbständig
Wir wollen eine neue Kultur der Selbständigkeit, aber keine Scheinselbständigen
Im internationalen Bereich wird diese Ansicht nicht nur wortreich vertreten, sondern auch in juristische Texte handfest umgesetzt. In zahlreichen multi- und bilateralen Abkommen sind die wirtschaftlichen Freiheiten zur Niederlassung und zur sonstigen Ausübung eines selbständigen Gewerbes gewährleistet. Sehr oft Meistbegünstigung und manchmal sogar Inländergleichbehandlung zugesichert. Begründet wird die allenthalben festzustellende eindeutige Bevorzugung des Selbständigen gegenüber dem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer mit einem gleichgerichteten Interesse aller Staaten, mit dem allgemeinen Wohl des Weltmarkts und der Teilmärkte.

