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Mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll geregelt werden, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Zeitlich soll das Fachkräftekonzept der Bundesregierung im Kabinett 2019 beschlossen werden. Das Bundeskabinett hat ein Eckpunktepapier zur Zuwanderung von Fachkräften beschlossen und damit die politischen Vorgaben für den noch zu erstellenden Gesetzentwurf gemacht. Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration wird einerseits ausdrücklich festgehalten, andererseits sollen die Potenziale der Personen mit Fluchthintergrund, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen, für den Arbeitsmarkt genutzt werden.

Mit der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht soll ein behördliches Verfahren zur Prüfung des Vorliegens einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Diese Regelung kommt völlig überraschend und war bis zur Beschlussempfehlung nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gewesen. Insoweit bleibt abzuwarten, ob sich die Bundesländer an die für den Gesetzentwurf erzielte Vorabeinigung im Rahmen der Innenministerkonferenz im Bundesrat gebunden fühlen.

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