Papst Benedikt, Staatsangehörigkeit, Erwerb, Verlust, Vatikan, Bayern, Beibehalt
Ist Papst Benedikt XVI. ein Deutscher?
Nicht jeder in Deutschland geborene Mensch ist deutscher Staatsangehöriger, und nicht jeder Deutsche befällt immer seine deutsche Staatsangehörigkeit. Wer nämlich eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt, verliert kraft Gesetzes seine deutsche, wobei es seit 2001 nicht mehr darauf ankommt, ob er im In- oder Ausland lebt. Da dieser Verlust weit reichende Wirkungen entfaltet, kann auf Antrag Mehrstaatigkeit zugelassen werden (Beibehaltungsgenehmigung), sofern die privaten Interessen die dagegen sprechenden öffentlichen Belange überwiegen. Diese so einfach klingenden Regeln werfen kaum geahnte Fragen auf, wenn der Mensch Papst wird.

