SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN ELEANOR SHARPSTON vom 11. Juli 2013
Verbundene Rechtssachen C‑199/12, C‑200/12 und C‑201/12 X, Y und Z gegen Minister voor Immigratie, Integratie en Asiel

Richtlinie 2004/83/EG – Bedingungen, die Drittstaatsangehörige und Staatenlose erfüllen müssen, wenn sie einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stellen – Bedeutung von Verfolgung – Sexuelle Ausrichtung

SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN ELEANOR SHARPSTON vom 13. September 2012
Rechtssache C‑364/11 Mostafa Abed El Karem El Kott, Chadi Amin A Radi, Hazem Kamel Ismail gegen Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal

Richtlinie 2004/83/EG – Voraussetzungen, die Drittstaatsangehörige oder Staatenlose für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen müssen – Staatenlose palästinensischer Herkunft, die den Beistand der UNRWA in Anspruch genommen haben – Bedeutung der Wendungen ‚[w]ird ein solcher Schutz oder Beistand aus irgendeinem Grund nicht länger gewährt‘ und ‚genießt … den Schutz dieser Richtlinie‘

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 19. Dezember 2012
Rechtssache C‑364/11 Mostafa Abed El Karem El Kott, Chadi Amin A Radi, Hazem Kamel Ismail gegen Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal,
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Bíróság (Ungarn)

Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus – Staatenlose palästinensischer Herkunft, die den Beistand des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) tatsächlich in Anspruch genommen haben – Anspruch dieser Staatenlosen auf Anerkennung als Flüchtling aufgrund von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a Satz 2 der Richtlinie 2004/83 – Tatbestandsmerkmale – Wegfall dieses Beistands durch das UNRWA ‚aus irgendeinem Grund‘ – Nachweis – Folgen für die Betroffenen, die die Anerkennung als Flüchtling beantragen – Recht, ‚ipso facto den Schutz dieser Richtlinie [zu genießen]‘ – Anerkennung als ‚Flüchtling‘ im Sinne von Art. 2 Buchst. c dieser Richtlinie und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß deren Art. 13 von Rechts wegen

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS YVES BOT vom 26. April 2012
Rechtssache C‑277/11 M. M. gegen Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irland

Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge – Richtlinie 2005/85/EG – Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft – Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf subsidiären Schutz nach der Ablehnung eines Asylantrags – Dem Antragsteller gewährte Verfahrensgarantien – Anspruch auf rechtliches Gehör – Bedeutung
der Mitwirkungspflicht

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 22. November 2012
Rechtssache C‑277/11 M. M. gegen Minister for Justice, Equality and Law Reform, Irland
Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland)

Vorabentscheidungsersuchen – Gemeinsames europäisches Asylsystem – Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus – Art. 4 Abs. 1 Satz 2 – Zusammenarbeit des Mitgliedstaats mit dem Antragsteller bei der Prüfung der für seinen Antrag maßgeblichen Anhaltspunkte – Umfang – Ordnungsmäßigkeit des bei der Behandlung eines Antrags auf subsidiären Schutz nach Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Flüchtling befolgten nationalen
Verfahrens – Beachtung der Grundrechte – Recht auf Anhörung

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS YVES BOT vom 19. April 2012
Verbundene Rechtssachen C‑71/11 und C‑99/11 Bundesrepublik Deutschland gegen Y (C‑71/11) und Z (C‑99/11)

Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge – Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling – Art. 9 – Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ – Bestehen einer begründeten Furcht vor Verfolgung – Schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit – Pakistanische Staatsangehörige, die der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angehören – Maßnahmen der pakistanischen Behörden zur Beschränkung des Rechts, sich öffentlich zu seinem Glauben zu bekennen

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 5. September 2012
Bundesrepublik Deutschland gegen Y (C‑71/11) und Z (C‑99/11)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland)

Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus – Art. 2 Buchst. c – Flüchtlingseigenschaft – Art. 9 Abs. 1 – Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ – Art. 10 Abs. 1 Buchst. b – Religion als Verfolgungsgrund – Verknüpfung zwischen diesem Verfolgungsgrund und den Verfolgungshandlungen – Pakistanische Staatsangehörige, die Mitglieder der Ahmadiyya‑Glaubensgemeinschaft sind – Handlungen der pakistanischen Behörden, mit denen das Recht, seine
Religion öffentlich zu bekennen, ausgeschlossen wird – Handlungen, die so gravierend sind, dass der Betroffene die begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Religion haben kann – Individuelle Prüfung der Ereignisse und Umstände – Art. 4

SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS PAOLO MENGOZZI vom 1. Juni 20101
Verbundene Rechtssachen C‑57/09 und C‑101/09 Bundesrepublik Deutschland gegen B (C‑57/09) und D (C‑101/09)

Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge – Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling – Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG – Vormalige Beteiligung des Antragstellers an den Aktivitäten einer Organisation, die im Verzeichnis der Personen, Vereinigungen und Körperschaften aufgeführt ist, für die der Gemeinsame Standpunkt 2001/931/GASP gilt

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 9. November 2010
Rechtssache C-57/09 und C-101/09 Bundesrepublik Deutschland gegen B (C‑57/09) und D (C-101/09)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland)

Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus – Art. 12 – Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling – Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c – Begriff ‚schwere nichtpolitische Straftat‘ – Begriff ‚Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen‘ – Zugehörigkeit zu einer Organisation, die an terroristischen Handlungen beteiligt ist – Spätere Aufnahme dieser Organisation in die Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP – Individuelle Verantwortung für einen Teil der von dieser Organisation begangenen Handlungen – Voraussetzungen – Asylrecht gemäß nationalem Verfassungsrecht – Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2004/83/EG

EuGH, U. v. 21.12.2011 zur Dublin-II-Verordnung

Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 4. März 2010 in der Rechtssache Bolbol (C‑31/09)

„Von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zu erfüllende Mindestvoraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtlinge – Staatenlose Person palästinensischer Herkunft – Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/83/EG“

EuGH, Urteil vom 2. März 2010 in den verbundenen Rechtssachen Aydin Salahadin Abdulla (C-175/08), Kamil Hasan (C-176/08), Ahmed Adem, Hamrin Mosa Rashi (C-178/08) und Dler Jamal (C-179/08).

„Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus – Flüchtlingseigenschaft – Art. 2 Buchst. c – Erlöschen des Flüchtlingsstatus – Art. 11 – Änderung der Umstände – Art. 11 Abs. 1 Buchst. e – Flüchtling – Unbegründete Furcht vor Verfolgung – Beurteilung – Art. 11 Abs. 2 – Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft – Nachweis – Art. 14 Abs. 2“

EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 in der Rechtssache C-465/07 (Elgafaji).

„Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen über die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus – Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz – Art. 2 Buchst. e – Tatsächliche Gefahr eines ernsthaften Schadens – Art. 15 Buchst. c – Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts – Beweis“

Schlussanträge des Generalanwalts M. Poiares Maduro vom 9. September 2008 in der Rechtssache C 465/07 (Elgafaji).

„Flüchtlingseigenschaft – Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Schutzniveau gleich demjenigen von Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“

EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 in der Rechtssache C-19/08 (Petrosian)

„Asylrecht – Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat – Beginn der Frist für die Durchführung der Überstellung des Asylbewerbers – Überstellungsverfahren, gegen das ein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung erhoben werden kann“