GEAS

  • EU-Kommission will GEAS-Regelungen über sichere Herkunftsländer vorziehen

    Die EU-Kommission schlug am 16. April 2025 per Änderungsverordnung[zzgl. Annex - KOM(2025) 186 endgültig] vor, dass die Mitgliedstaaten bereits vor dem Inkrafttreten des vollständigen Asylpakets im Juni 2026 die Regelungen über die sicheren Herkunftsstaaten anwenden dürfen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, den bestehenden Rückstau bei den Asylanträgen zu verringern.

  • GEAS-Anpassungsgesetz führt Fiktion eines Eilantrags bei Stellung eines Zulassungsantrags ein

    Durch die beabsichtigte Neuregelung des GEAS-Anpassungsgesetzes und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz  wird zum einen ein Eilantrag auf Gestattung des Verbleibs im Bundesgebiet nach Art. 68 Abs. 7 AsylVf-VO fingiert und zum anderen ein Verbundverfahren dieses Eilverfahrens mit den Zulassungsverfahren beim Berufungs- und Revisionsgericht eingeführt. Die Verbindung beider Verfahren erscheint auf den ersten Blick geeignet, eine Mehrbelastung der Instanzgerichte zu vermeiden, sie unterliegt aber unionsrechtlichen Bedenken, wenn – was zu erwarten ist – eine Entscheidung über Zulassungsanträge nicht zeitnah erfolgt.

  • Vorschlag für eine neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem

    Am 23. September 2020 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Die Kommission will mit dem Paket, das fünf Gesetzesiniti ativen umfasst, die seit Jahren festgefahrenen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten wieder in Gang bringen.