Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Mai 2017 (C-133/15) in der Rechtssache H. C. Chavez-Vilchez entschieden, dass ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes als Elternteil eines minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen kann. Im Rahmen der Entscheidung wurde auch die Frage der Beweislast hinsichtlich der Tatsachen anhand deren sich beurteilen lässt, ob eine Entscheidung, mit der ihm ein Aufenthaltsrecht versagt würde, dem Kind die Möglichkeit nähme, den Kernbestand seiner mit dem Unionsbürgerstatus verbundenen Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen, konkretisiert.