Hessen und Thüringen erlassen Abschiebestopp
Hessen hat am 5. April einen Abschiebestopp in Hinblick auf die Bleiberechtsregelung in dem Gesetzentwurf des 2. Änderungsgesetzes erlassen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird wurde angeordnet, dass die Abschiebung von Personen, denen nach der genannten Regelung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte, für die Dauer von längstens sechs Monaten ausgesetzt wird.
Der Abschiebungsstopp ist unter Arbeitshilfen Deutschland, Verwaltungsvorschriften, Bleiberechtsregelung für Mitglieder als download erhältlich. Weiterlesen ...