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Eine Reihe von Experten hat bei einer Anhörung vor dem Bundestags-Innenausschuss am Montag, den 21. Mai 2007 deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien geäußert. Die Sitzung des Innenausschusses konnte entgegen der ursprünglichen Planung an einem Arbeitstag nicht alle auf der Tagungsordnung enthaltenen Punkte behandeln. Aus diesem Grund verständigten sich die Mitglieder des Innenausschusses auf eine Fortführung der Anhörung zu den Themenkomplexen: Bleiberechtsregelung, humanitäre Bleiberechte, Abschiebungshaft, Flüchtlingsrecht auf Dienstag, den 5. Juni 2007.

Scharf kritisieren der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 23. April 2007 (BT-Drs 16/5065). Im Vorfeld der Anhörung zum 2. Änderungsgesetz im Innenausschuss am 21. Mai 2006 wurde in einer öffentlichen Stellungnahme auf die Mängel des Gesetzes hingewiesen.

Der Bundesrat hat am 11. Mai 2007 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union unter anderem zum Thema Zwangsheirat Stellung genommen:

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein über den im Gesetzentwurf vorgesehenen präventiven und auf den Familiennachzug bezogenen Ansatz hinausgehender - wirksamer Schutz der Opfer von Zwangsheirat aufgenommen werden kann.

Am 28.03.2007 hat das Bundeskabinett die Reform des Zuwanderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem aufenthalts- und asylrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Eine dieser Richtlinien ist die "Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005" über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.

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