Kopftuchstreit vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof entschieden
Nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Januar 2007 (Az.: Vf. 11-VII-05) dürfen muslimische Lehrerinnen auch künftig kein Kopftuch in der Schule tragen. Das Gesetz verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, hieß es zur Begründung. Die in Berlin ansässige Islamische Religionsgemeinschaft hatte beantragt, das Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Sie sieht die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt. Auch sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber zulässig bleibe. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung argumentierten hingegen, eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele nicht glaubhaft vermitteln und verkörpern, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann. Weiterlesen ...