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Mit diesen Worten macht die liberale MILLIYET ihre heutige Europa-Ausgabe auf und zitiert CDU-Generalsekretär Pofalla mit den Worten: „Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland.“ Die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts, wonach die Richterin unter Verweis auf den Koran das vorzeitige Scheidungsgesuch einer, von ihrem Mann misshandelten, Frau mit dem Verweis auf den Koran abgelehnt hat, sorgt weiter für Empörung. Die türkischstämmige Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates warf der Richterin menschenverachtendes Handeln vor und sagte: „Sie gibt damit zum Ausdruck, dass in bestimmten Kulturen der Welt Gewalt erlaubt ist und dass dies die Gesellschaft zu akzeptieren hat“. Der Vize-Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Sabriye Subcun, nannte das Urteil „ nicht hinnehmbar und ein Affront gegen Frauen“.

Entsetzt reagiert das Massenblatt SABAH als Aufmacher ihrer heutigen Ausgabe auf eine Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts, wonach die Richterin unter Verweis auf den Koran das vorzeitige Scheidungsgesuch einer, von ihrem Mann misshandelten, Frau abgelehnt habe. Die Richterin habe zudem bekräftigt, dass beide Ehepartner aus dem „marokkanischen Kulturkreis“ stammten, in dem es üblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe. Die Anwältin der Frau habe das Urteil, „indem nicht modernes, sondern das Recht der Scharia zum Maßstab“ genommen werde, als „Skandal“ bezeichnet.

Wie SABAH und ZAMAN heute einheitlich berichte, gehe das seit dem 01.01.2000 gültige Staatsbürgerschaftsrecht zu Lasten der türkischen Bürger. Dies habe eine Studie des Zentrums für Türkeistudien (ZfT) ergeben. Seit Inkrafttreten des Gesetzes habe es einen dramatischen Rückgang bei den türkischen Einbürgerungen gegeben, so Yunus Ulusoy, Abteilungsleiter für Modellprojekte im ZfT. Das Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft spiele hierin eine große Rolle und passe nicht mehr in das Bild einer „modernen, pluralistischen Gesellschaft“.

Im jahrelangen Streit um das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer gibt es eine Einigung. In einem Spitzengespräch zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Vize-Kanzler Franz Müntefering (SPD) und CSU-Chef Edmund Stoiber wurde am Montagabend eine Vereinbarung erzielt, wonach für die Bleibeberechtigten bis zur Arbeitsaufnahme keine höheren Sozialleistungen als bisher gewährt werden. Für diesen Personenkreis wird der Familiennachzug ausgeschlossen. Für die Länder wurde eine Öffnungsklausel bei den Sachleistungen vereinbart. Das heißt, Länder können ausschließlich Sach- statt Geldleistungen gewähren. Das entsprechende Gesetz soll noch vor Ostern im Kabinett abgesegnet werden.

Die türkischstämmige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Sevim Dagdelen, hat nach Angaben der SABAH angekündigt, dass ihre Partei dem Bundestag einen Gesetzesentwurf für die Teilnahme von Nicht-EU-Ausländern an kommunalen Wahlen vorlegen werde. Der Weg der Integration führe über die juristische Gleichberechtigung und über das Wahlrecht, so Dagdelen. Die 4,6 Millionen Nicht-EU-Ausländer lebten im Durchschnitt seit 17 Jahren in Deutschland, arbeiteten hier, zahlten ihre Steuern, seien aber nach wie vor vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dagdelen, die das Fehlen des Wahlrechts als „demokratische Scham“ bezeichnete, forderte zugleich auch das Wahlrecht für Bundestagswahlen.
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