Hartz IV und Zuwanderungsgesetz - Reformflut für arbeitslose Migranten - Neuer Rechtsweg: Sozialgerichte zuständig

Beitragsseiten

Anzeige Werbung Kanzleien Anzeige

Neuer Rechtsweg: Sozialgerichte zuständig

Eine weitere Änderung besteht darin, dass seit dem 1.1.2005 für Streitigkeiten wegen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern nunmehr die Sozialgerichte zuständig sind. Die Länder können jedoch bis zum 31. Dezember 2008 die Sozialgerichtsbarkeit durch besondere Spruchkörper der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ausüben lassen. Es ist zu erwarten, dass der neue Rechtsweg auch zu Änderungen der Behandlung von Fragen des
Sozialleistungsrechts führen wird.