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Reform der Reform
Es wird sich in der Anwendung des neuen Rechts durch Behörden und Gerichte erweisen, inwieweit die Änderungen zur Verwirklichung der Reformziele des Gesetzgebers führen und inwieweit Kritik berechtigt ist. Für einige der frisch reformierten Bestimmungen des Aufenthalts- und des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen bereits erneute Reformvorhaben, wie auch aus dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze“ vom 14.12.2004 (BT-Drs. 15/4491) hervorgeht. Auch unter diese Reform kann deshalb noch kein endgültiger Schlussstrich gesetzt werden, und es wird wohl noch etwas dauern bis hier Rechtssicherheit einkehrt.