Nachrichten Rechtsprechung

Die Rückführung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden konnte trotz der laufenden gerichtlichen Verfahren erfolgen, weil das Gericht auf die Eihaltung sonst üblicher Verhaltensweisen vertraut hat. Das Gericht hat es unterlassen, einen sogenannten „Hängebeschluss“ zu erlassen, weil es darauf vertraute, dass die Behörde den Abschiebungstermin rechtzeitig mitteilen würde. Doch macht dies die Abschiebung rechtswidrig?

Einem Ausländer, dem bestandskräftig subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, fehlt auch nach der Aussetzung des Familiennachzuges für diesen Personenkreis das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf die zusätzliche Feststellung der Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbotes gerichtete Klage, um hierdurch eine Erleichterung der Anforderungen des Familiennachzugs zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 19. April 2018 (BVerwG 1 C 29.17) auf eine von den Klägern im Dezember 2017 erhobene Sprungrevision entschieden.

Bleibt eine strafgerichtliche Verurteilung - z.B. wegen einer Verkehrsstraftat - wegen der geringen Höhe der verhängten Geld- oder Bewährungsstrafe bei der Anspruchseinbürgerung außer Betracht, kann die zusätzlich (unselbständig) angeordnete Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilungssperre, §§ 69, 69a StGB) der Einbürgerung nicht entgegengehalten werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Februar 2018 (BVerwG 1 C 4.17) entschieden.

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