Rechtschreibreform, Bayern, Sprache, Ausländer, §§ 91a bis 91c,92 I AufenthG,
Die deutschen Gesetzgeber und die deutsche Sprache
Die erneuten Diskussionen um Fortführung oder Rücknahme der Rechtschreibreform haben daran erinnert, dass die Mehrheit der Deutschen die Reform rundweg ablehnt. Unterzöge man sich einmal der Mühe, die Meinung derjenigen Mitmenschen zu ermitteln, die mehr oder weniger regelmäßig privat oder beruflich mehr als nur eine Urlaubskarte, einen SMS-Text oder eine Email schreiben, könnte man wohl einer noch breiteren Front von Gegnern der Reform samt ihren Veränderungen sicher sein. Von den berufsmäßigen Rechtschreibern in der Kultusministerkonferenz wird zur Verteidigung meist vorgebracht, man könne nicht ganzen Jahrgängen von Schülern die Rücknahme der Reform zumuten. Dazu kann man eigentlich nur fragen: Wer vertritt die Belange der überwiegenden Mehrheit von Deutschen, die ihre Schulausbildung bereits abgeschlossen haben? Für viele Bereiche des Sprachgebrauchs ergeben sich allerdings schon deswegen keine größeren Schwierigkeiten, weil es dort auf die genaue Schreibweise nicht ankommt. Wie aber steht es mit den Produkten der Bundes- und Ländergesetzgeber?

