Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 29. Mai 1997. - Süleyman Eker gegen Land Baden-Württemberg. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung - Beschäftigung, die nacheinander bei zwei Arbeitgebern ausgeübt wird. - Rechtssache C-386/95.

Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Juni 1997. - Suat Kol gegen Land Berlin. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberverwaltungsgericht Berlin - Deutschland. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten, die aufgrund einer durch Täuschung erwirkten Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt wurden. - Rechtssache C-285/95.

Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 30. September 1997. - Kasim Ertanir gegen Land Hessen. - Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Darmstadt - Deutschland. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriffe der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats und der ordnungsgemäßen Beschäftigung - Nur zur zeitlich begrenzten Ausübung der Tätigkeit als Spezialitätenkoch bei einem namentlich bezeichneten Arbeitgeber erteilte Aufenthaltserlaubnis - Nicht durch eine Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis gedeckte Zeiten - Berechnung der Beschäftigungszeiten. - Rechtssache C-98/96.

EuGH, Urteil vom 25. September 2008 in der Rechtssache (C 453/07 - Hakan Er).

Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats – Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich – Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers – Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis – Voraussetzungen für den Verlust erworbener Rechte

Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates –
Art. 7 Satz 1 erster Gedankenstrich – Begriff der Zugehörigkeit zum regulären
Arbeitsmarkt – Einreise in das Hoheitsgebiet als politischer Flüchtling – Genfer
Konvention – Täuschung

Auslegung des Artikels 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 EWG/Türkei – Nichtdiskriminierung türkischer Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt angehören, hinsichtlich der Arbeitsbedingungen – Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, was die Beschäftigung eines türkischen Saisonarbeitnehmers, der im Besitz einer unbefristeten Arbeitserlaubnis ist, beendet

Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/ [32703m80 des Assoziationsrates – System der schrittweisen Rechtsgewährung − Kontinuierliche Ausübung einer Beschäftigung − Als Seemann auf Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats beschäftigter türkischer Arbeitnehmer − Unerheblichkeit berufstypischer Besonderheiten

1. Völkerrechtliche Verträge ° Assoziierungsabkommen EWG°Türkei ° Freizuegigkeit ° Arbeitnehmer ° Zugang türkischer Staatsangehöriger zu einer von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in einem der Mitgliedstaaten ° Voraussetzungen ° Vorherige Ausübung einer ordnungsgemässen Beschäftigung ° Begriff

2. Völkerrechtliche Verträge ° Assoziierungsabkomen EWG°Türkei ° Freizuegigkeit ° Arbeitnehmer ° Zugang türkischer Staatsangehöriger zu einer von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in einem der Mitgliedstaaten ° Türkischer Staatsangehöriger, der die Voraussetzung einer vorherigen Ausübung einer ordnungsgemässen Beschäftigung erfuellt, aber über eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Ehe mit einer Staatsangehörigen des Beschäftigungsmitgliedstaats verfügt ° Auflösung der Ehe ° Unerheblich für den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis

3. Völkerrechtliche Verträge ° Assoziierungsabkommen EWG°Türkei ° Durch das Assoziierungsabkommen EWG°Türkei geschaffener Assoziationsrat ° Beschluß über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer ° Unmittelbare Wirkung ° Türkischer Staatsangehöriger, der die Voraussetzungen für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis erfuellt ° Damit zusammenhängendes Recht auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Freier Warenverkehr ° Mengenmässige Beschränkungen ° Maßnahmen gleicher Wirkung ° Verpflichtung bei eingeführtem ärztlichen Zubehör bereits im Ursprungsmitgliedstaat vorgenommene Untersuchungen durchzuführen ° Rechtfertigung ° Schutz der öffentlichen Gesundheit ° Kein Rechtfertigungsgrund

Völkerrechtliche Verträge ° Assoziierungsabkommen EWG°Türkei ° Freizuegigkeit ° Arbeitnehmer ° Türkische Staatsangehörige, die erstmalig in einem der Mitgliedstaaten beschäftigt sind ° Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber nach einem Jahr ordnungsgemässer Beschäftigung ° Tragweite

Völkerrechtliche Verträge ° Assoziierungsabkommen EWG°Türkei ° Durch das Assoziierungsabkommen EWG°Türkei geschaffener Assoziationsrat ° Beschluß über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer ° Unmittelbare Wirkung ° Kind eines türkischen Arbeitnehmers, das die erforderlichen Voraussetzungen erfuellt, um sich im Aufnahmemitgliedstaat auf jedes Stellenangebot bewerben zu können ° Dadurch bedingter Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis