Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Mit der Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts soll die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert und die Praxis der Kettenduldungen für den erfassten Personenkreis beendet werden. Diese einjährige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Sicherung ihres Lebensunterhalts und die Klärung ihrer Identität.

Die neue Bundesregierung aus SPD, B90/Grüne und FDP will laut Koalitionsvereinbarungeinen Dauerkonflikt der Migrationspolitik lösen und die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerungermöglichen. Im Koalitionsvertrag heißt es auf S.118: „Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen“.

Angesichts der Flutkatastrophe hat sich Migrationsrecht.net entschlossen, die besonders betroffene Gemeinde Schuld aus dem Landkreis Ahrweiler zu unterstützen. Für jede nachgewiesene Geldspende kann kostenfrei an einem Online-Seminar teilgenommen werden. Geldspenden werden unter dem Stichwort „Bürgerfonds der VG Adenau, für Gemeinde Schuld“ bei der Kreissparkasse Ahrweiler, IBAN: DE18 5775 1310 0000 1000 24, BIC: MALADE51Ahr, angenommen.

Reichen Sie einfach per E-Mail den Nachweis eines Überweisungsbelegs ein und erhalten dann Zugang zu dem gewünschten Online-Seminar. Hinweis: Das Angebot umfasst nicht die gesonderten Leistungskontrollen nach der FAO.

Bilden Sie sich weiter und unterstützen damit zugleich die Opfer der Flutkatastrophe!

In dem Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Stephan Heidenhain wird die am 20. August 2021 in Kraft tretende weitreichende Liberalisierung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts besprochen (Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigengesetzes vom 12. August 2021 – BGBl. I S. 3538).  Mit diesem Gesetz hat der Bundesgesetzgeber nach mehr als 70 Jahren endlich den Auftrag aus Art. 116 Abs. 2 GG eingelöst („C´est mieux tard que jamais“), und er hat so den in Art. 116 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch ins Staatsbürgerschaftsgesetz übernommen.

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