Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Der Bundestag hat am 14. Juni 2007 in 2. und 3. Lesung den Entwurf des "Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU" beschlossen.

Die Anträge der Grünen BT-Drs. 16/5103 und der Linken BT-Drs. 16/5108 und 16/5109 wurden abgelehnt. Eine Reihe von SPD-Politikern stimmte - wohl wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Einschränkung des Familiennachzugs - gegen das Gesetz.

Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 6. Juli 2007 bestätigen, so dass es nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich in der 2. Julihälfte in Kraft treten wird.

Als „Überraschungs-Vorschlag“ wertet die HÜRRIYET die Forderung des schleswig-holsteinischen Innenministers Ralf Stegner nach einer doppelten Staatsbürgerschaft. Wie in jüngster Vergangenheit auch aus anderen Bundesländern und Städten gefordert, möchte Stegner in Deutschland lebenden Migranten die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft einräumen, da sich „90 bis 95% der Migranten integrieren wollen“. Dabei betont die Zeitung, dass Integration für Stegner keinesfalls Assimilation bedeute.

Die vor kurzem in die Türkei abgeschobene Nesrin Tekin, die in der Türkei vor der Bedrohung stand, zwangsverheiratet zu werden, ist nach Berlin zurückgekehrt. Ein Antrag der Abgeordneten der Linkspartei, Evrim Baba, Tekin aufgrund der Umstände in der Türkei wieder nach Deutschland ausreisen zu lassen, sei damit von Berlins Innensenator Dr. Erhart Körting (SPD) angenommen worden. Tekin war vor drei Monaten in die Türkei abgeschoben, weil aufgeflogen war, dass ihr Vater bei seiner Einreise vor zwölf Jahren falsche Angaben zu seiner Person gemacht hatte.

Der Widerstand türkischstämmiger Funktionäre und auch der Bevölkerung gegen ein von Bundesinnenminister Schäuble gefordertes Fingerabdruckregister reißt nicht ab. „Migranten sind keine potenziellen Terroristen“ erklärt die TÜRKIYE und schließt sich Aussagen des Vizevorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Seref Erkayhan, an, der die Forderung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnete. Eine derartige Handhabe werde „zwischen der deutschen und der türkischen Bevölkerung nicht verheilende Wunden einreißen“, so Erkayhan.

Etwas erleichtert reagiert die MILLIYET auf einen Gesetzesvorschlag in Baden-Württemberg, den als „Gesinnungstest“ für muslimische Bürger bezeichneten Einbürgerungstest zu entschärfen. So müssen die Antragsteller in Zukunft ihre Einstellung zu Homosexualität nicht mehr preisgeben. Die beiden diesbezüglichen Fragen seien aus dem umstrittenen Einbürgerungstest gestrichen worden. Neu hinzugekommen sind jetzt Fragen zur Einstellung gegenüber Organisationen, die die Scharia in Deutschland einführen wollen, und nach kurdischen, libanesischen oder palästinensischen Organisationen, wie die Zeitung berichtet.

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