Das neue Aufenthaltsgesetz wurde am 14. Juni 2007 vom Bundestag verabschiedet - Text zum download
Der Bundestag hat am 14. Juni 2007 in 2. und 3. Lesung den Entwurf des "Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU" beschlossen.
Die Anträge der Grünen BT-Drs. 16/5103 und der Linken BT-Drs. 16/5108 und 16/5109 wurden abgelehnt. Eine Reihe von SPD-Politikern stimmte - wohl wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Einschränkung des Familiennachzugs - gegen das Gesetz.
Der Bundesrat wird das Gesetz voraussichtlich am 6. Juli 2007 bestätigen, so dass es nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich in der 2. Julihälfte in Kraft treten wird.