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Mit den Stimmen der meisten von Union und SPD regierten Länder hat der Bundesrat die neuen Zuwanderungsgesetze der großen Koalition gebilligt. Die Proteste von Migranten gegen die zahlreichen Verschärfungen spielten bei der kurzen Debatte, die der Abstimmung vorausging, kaum eine Rolle. Die Länderkammer verabschiedete das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetzespaket, mit dem unter anderem höhere Hürden für den Nachzug ausländischer Ehegatten geschaffen werden. Die Türkische Gemeinde in Deutschland drohte erneut mit einem Boykott des Integrationsgipfels am nächsten Donnerstag. Eine Entscheidung solle Anfang kommender Woche fallen, sagte der Gemeindevorsitzende Kenan Kolat. Hingegen würdigte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Neuregelung als Beitrag zur Integrationsförderung.

Nach der Ankündigung der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und des Rats der Türkischen Staatsbürger (RTS), den Integrationsgipfel zu boykottieren, sollte das neue Zuwanderungsrecht am morgigen Freitag den Bundesrat passieren, werden kritische Stimmen dagegen laut. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer habe die Ankündigung mit folgenden Worten: „Die Nicht-Teilnahme wird nicht den Migranten helfen“, wie die SABAH Böhmer zitiert. Und Regierungssprecher Stefan Kaller wird in der HÜRRIYET mit den Worten: „Integration funktioniert durch Beteiligung, nicht durch Boykott“ wiedergegeben.

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 10. Mai 2007 - 10 K 4132/05 - entschieden, dass einer Klägerin auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG (Beschluss vom 6. Juli 2004 - 1 BvL 4/97) Kindergeld für Aufenthaltszeiten mit einer Duldung sowie mit einer  Aufenthaltsbefugnis, die vor dem 1. Januar 2005 liegen, unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zustehe.

Der Klägerin hatte seit März 2003 eine Duldung, seit Februar 2000 und eine Aufenthaltsbefugnis nach § 31 AuslG und seit Oktober 2005 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG. Für ihren Ehemann ist wegen einer im Herkunftsland nicht behandelbaren Erkrankung ein Abschiebungshindernis anerkannt.

Wie die türkischen Zeitungen heute einheitlich berichten, steht die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die mit 870 Moscheevereinen der größte Dachverband der Muslime in Deutschladn ist, vor einem Boykott des am 12. Juli stattfindenden Integrationsgipfels der Bundesregierung. Auf der gestrigen Vorstandssitzung sei vereinbart worden, sich am diesmaligen Gipfel nicht zu beteiligen, wenn am 6. Juli das neue Zuwanderungsgesetz die Hürde des Bundesrates passieren sollte. „Wenn die inakzeptablen Verschärfungen in Kraft treten, verliert der Integrationsgipfel seinen Sinn“, so DITIB-Generalsekretär Ünlü. Und auch die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und der Rat der Türkischen Staatsbürger seien für einen Boykott, wie die Zeitungen informieren. 

Die Bundesregierung hat auf die im Juni 2006 von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte „Große Anfrage zum Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland“ geantwortet.

Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass die Muslime unter den nach Deutschland eingewanderten religiösen Gruppen die größte darstellen, jedoch seit einer vergleichbaren Anfrage der CDU/CSU vom Jahr 2000 keine aktuellen Informationen zum Stand der rechtlichen Integration der Muslime bzw. des Islams in Deutschland vorlägen. In ihrer Antwort vom April 2007 erklärte nun die Bundesregierung, dass sie die „Große Anfrage“ als Gelegenheit sähe, die bei staatlichen Stellen vorhandenen Kenntnisse über die Muslime und ihre Integration in Deutschland darzustellen. Auf 125 Seiten beantwortet sie 36 Fragen, die teilweise nochmals untergliedert sind und religions- und verfassungsrechtliche Aspekte ebenso umfassen wie die Selbstorganisation der Muslime, islamischen Religionsunterricht, Moscheebau und die Rechtmäßigkeit des islamischen Gebetsrufs.

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