Zwangsehen, Gesetzesänderungen, Familienzusammenführungsrichtlinie
Gesetzesänderung zur Vermeidung von Zwangsehen
Das Ziel, Zwangsehen zu vermeiden, führt in der gegenwärtigen Situation zu einem Gesetzgebungsentwurf, bei dem völlig außer Blick gekommen ist, dass eine mehrjährige Zuzugsbegrenzung, gerade im Bereich "regulärer Eheschließungen" seine unzumutbare Wirkungen entfalten wird. Grundlage für die heutige Diskussion bildet die Familienzusammenführungsrichtlinie, die bereits seit dem 3. Oktober 2005 in nationales Recht hätte umgesetzt sein müssen.

