Gesetz zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
Der Freistaat Bayern hat am 4. März 2008 einen Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität (BR-Drs. 154/08) eingebracht.
Begründet wurde der Antrag damit, dass Jugendgewalt als spezieller Teil der allgemeinen Kriminalität stellt ein zunehmend besorgniserregendes Phänomen darstelle, bei dessen Bekämpfung unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zusammengeführt werden müssen.
Entgegen der insgesamt eher rückläufigen Tendenz bei den Tatverdächtigenzahlen im Bereich der Jugendkriminalität allgemein weise vor allem die Tatverdächtigenstatistik im Bereich der Gewaltkriminalität zum Teil einen deutlichen Anstieg der Deliktzahlen auf. Der größte Anteil der erfassten Fälle entfalle hier auf schwere und gefährliche Körperverletzungsdelikte. Besonders signifikant sei hierbei der zu verzeichnende Anstieg bei tatverdächtigen nichtdeutschen Jugendlichen (in Bayern von 2001 auf 2006 um 20,4%).
Noch aussagekräftiger als die absoluten Tatverdächtigenzahlen sei die sogenannte „Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)1“. Diese betrage 2006 im Bereich der Gewaltkriminalität allein in Bayern für (in Klammern Veränderung gegenüber dem Jahr 2001)
• tatverdächtige deutsche Jugendliche (gesamt): 622 (+3,3%)
• tatverdächtige nichtdeutsche Jugendliche: 2.380 (+7,9%)
Daraus zeige sich, dass nichtdeutsche Jugendliche bei Gewaltdelikten deutlich häufiger in Erscheinung treten würden als deutsche Jugendliche, und zwar annähernd viermal so oft. Für das Jahr 2007 deute sich ein weiterer Anstieg der jugendlichen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität an.
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