Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört - Erfordernis einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft mit dem Wanderarbeitnehmer - Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 - Recht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, sich in diesem Mitgliedstaat auf jedes Stellenangebot zu bewerben - Voraussetzung - Ununterbrochener dreijähriger tatsächlicher Wohnsitz beim Wanderarbeitnehmer - Zeiten, die für die Zwecke der Berechnung dieser Zeitdauer zu berücksichtigen sind - Abwesenheiten von beschränkter Dauer ohne die Absicht, das Zusammenwohnen in Frage zu stellen - Zeiten, für die keine Aufenthaltserlaubnis bestand, die aber von den nationalen Behörden nicht als Zeiten nicht ordnungsgemäßen Aufenthalts angesehen worden sind