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Verlängerung der Altfallregelung ist unwahrscheinlich geworden. Der Innenausschuss hat nach Erörterung der vorliegenden Gesetzentwürfe dem Bundestag (Drucksache 16/13494) mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD die Empfehlung ausgesprochen, alle drei Gesetzesentwürfe abzulehnen. Damit scheint eine „gesetzliche Korrektur in der 16. Wahlperiode“ eher unwahrscheinlich mit der Folge, dass Kettenduldungen wieder verstärkt auftreten werden.

"Die Bundesregierung muss eingestehen, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, d.h. zum 1. Januar 1973, auch im Rahmen des Dienstleistungsempfangs selbst eine Einreise und ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten visumfrei möglich war", fasst Sevim Dagdelen die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Soysal-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammen (16/13144). Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, weiter:

Brasilianische Staatsangehörige können nach einer zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Rechtsänderung (§ 16 AufenthV) nun auch visumfrei einreisen zu einem länger als 3 monatigen Aufenthalt (u.a. Studium, Familiennachzug) und den erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise einholen. Nicht zulässig ist jedoch weiterhin die visumfreie Einreise in der Absicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Ein verbessertes Aufnahmeverfahren hat in den vergangenen Monaten rund 120 ausländische Forscher aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland gebracht. Dank vereinfachter Zulassungen konnten sie direkt von privaten und öffentlichen Forschungseinrichtungen angeworben werden. Um diese Möglichkeit zu nutzen, haben bislang rund 100 Forschungseinrichtungen eine Anerkennung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erworben. Auf dieser Grundlage können sie dann Forscher von außerhalb der Europäischen Union passgenau nach deren Qualifikationen auswählen und selbst Aufnahmevereinbarungen schließen. Ziel ist es, Deutschland als Forschungsstandort zu stärken. Rechtlich möglich ist dies dank der so genannten EU-Forscherrichtlinie, die 2007 in deutsches Recht umgesetzt worden ist und verstärkt auf die Expertise von Forschungseinrichtungen setzt. Davor prüften in jedem Einzelfall die Ausländerbehörden, ob für die Beschäftigung eines Forschers ein entsprechender Bedarf bestand und er die fachlichen Anforderungen erfüllte.

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