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„Weil offenbar nicht sein kann, was nicht sein darf, verweigert die Bundesregierung jede rationale Debatte zu den Auswirkungen des so genannten Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Februar 2009“, so Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, anlässlich der Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage.

Dagdelen weiter: „Ich weiß nicht, ob das Wort Realitätsverweigerung für die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 16/12562) noch ausreicht.

Link zur Kleinen Anfrage http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612562.pdf

Erdogan hat am Sonntag in Hannover die Bundesregierung dazu aufgerufen, die Visumspflicht für türkische Geschäftsleute aufzuheben.  „Die Visumpflicht erzeugt eine ungerechtfertigten Wettbewerb“, heißt es bei der HÜRRIYET. „Eine Botschaft an Deutschland wegen des Visums“, ist bei der MILLIYET zu lesen. „Deutschland verlangt, trotz des anders lautenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs, ein Zwangsvisum von türkischen Staatsbürgern. Erdogan sagt, dass Deutschland damit einen ungerechtfertigten Wettbewerb auslöst“, wie es weiter in der Zeitung heißt. Die national-islamische TÜRKIYE macht ihre heutige Ausgabe mit den Worten „Zeigt eure Stärke“ auf und macht darauf aufmerksam, dass „Erdogan von türkischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa verlangt hat, dass sie mehr Verantwortung für ihr Vaterland übernehmen“.

Mit Erlass vom 30. März 2009 (Geschäftszeichen: II4 - 23d 05.05.04-1/04/1) wurde den Ausländerbehörden in Hessen mitgeteilt, dass die Duldungen für vollziehbar ausreisepflichtige irakische Staatsangehöriger – von den bekannten Ausnahmen abgesehen – bis zum 31. Oktober 2009 verlängert werden können. Die Duldungszeiträume können kurzzeitig überschritten werden, um ein zeitgleiches Ende zu vermeiden.

Zulassungsverfahren für drittstaatsangehörige Forscher nach der EU-Forscherrichtlinie:
Auch Promovierende können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Aufenthaltsgesetz erhalten!

Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Richtlinienumsetzungsgesetz) in Kraft, das auch die sogenannte EU-Forscherrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umsetzt.

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