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Die Bundespolizei berichtete in einer Presseerklärung vom 24.3.2009 von folgendem Fall: Durch die Kontrolle eines PKW VW Golf konnten Bundespolizisten am gestrigen Montagmorgen den unerlaubten Aufenthalt von zwei Türken beenden. Die Überprüfung des in Richtung Berlin fahrenden Golfs fand gegen 9.20 Uhr auf der Bundesautobahn 11 statt. Bei den vier Insassen handelte es sich um zwei 24- und 34-jährige Polen und zwei 35-jährige Türken.

Das konservative Massenblatt SABAH macht heute unter der Überschrift „Das Visumproblem kommt morgen in den Bundestag", erneut auf die Diskussionen um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufmerksam, wonach „türkische Staatsangehörige ohne Visum nach Deutschland reisen können". Die Bundesregierung hatte eine schriftliche Frage der migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sevim Dagdelen, nicht klar beantwortet. Dagdelen stellte diesmal erneut eine mündliche Anfrage über den Geltungsbereich des Urteils. „Die Anfrage wird von der Bundesregierung morgen beantwortet", so die Zeitung. Inzwischen haben sich auch andere türkischstämmige Bundestagsabgeordnete wie Hakki Keskin (Die Linke) und Lale Akgün (SPD) für die Aufhebung des Visumzwangs ausgesprochen.

Laut einer dpa-Meldung vom 20.03.2009 weist das Ministerium in Berlin Schlussfolgerungen zurück, wonach nun auch Touristen, Geschäftsleute und andere türkische Staatsangehörige ohne ein Visum nach Deutschland reisen können.

In seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage der Fraktion Die Linke im Parlament hatte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Altmeier noch am 18.03.2009 indirekt bestätigt1 (Plenarprotokoll 16/210, S. 227092), dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Februar 2009 in der Rechtssache C-226/06 (Soysal) beispielsweise Touristen, Geschäftsleute, Künstler oder auch Personen, die eine Krankenhausbehandlung in Deutschland durchführen lassen wollen, visumsfrei einreisen können.

Die Rechtsanwälte Dr. Rolf Gutmann und Dr. Gerhard Strate, Redakteure des Informationsbriefs Ausländerrecht, haben mit Schreiben vom 20.03.2009 Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erstattet.

Wolfgang Schäuble, so Gutmann und Strate in ihrer Strafanzeige1, “missachtet seine Rechtspflicht, seine Untergebenen zu straffreiem Handeln anzuleiten und hält eine Weisung aufrecht, deren Befolgung die ausführenden Beamten der Bundespolizei dem Strafvorwurf der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) aussetzt.“

Nach der Presseerklärung der Fraktion Die Linken dementiert das Bundesministerium des Innern. Die grundsätzliche Visumspflicht für türkische Staatsangehörige bleibt nach Angaben des Bundesinnenministeriums auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Soysal bestehen. Das Urteil betreffe nur Türken, die im Güterfernverkehr Waren nach Deutschland bringen. Das Ministerium wies am Freitag in Berlin Interpretationen zurück, wonach nun auch Touristen, Geschäftsleute und andere türkische Staatsangehörige ohne ein Visum nach Deutschland reisen könnten. Eine entsprechende Darstellung der Links-Fraktion gebe das Urteil verzerrt wieder.

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