Änderungsgesetz Aufenthaltsgesetz (Zuwanderungsgesetz 2005)
Die Bundesregierung hat dem Bundestag noch vor Weihnachten erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Artikel I Zuwanderungsgesetz 2005) vorgelegt (BT-Drs. 15/4491). Das erste Änderungsgesetz war nach Verabschiedung im Bundestag (dazu BT-Drs. 15/3784, 15/3984, 15/4173) am 17. Dezember 2004 im Bundesrat gescheitert, nachdem der Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt hatte. Ziel des Änderungsgesetzes soll eine Anpassung an die neue Sozial- und Arbeitsmarktgesetzgebung sein.