Verwaltungsvorschriften zum Bundesvertriebenengesetz (BVFG-VwV) vorgelegt
Der Bundesminister des Innern hat am 19.11.2004 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz (BVFG-VwV) erlassen (GMBl. S. 1059). Sie beruht auf der Ermächtigung in § 104 BVFG (i.d.F. von Art. 6 Nr. 8 ZuwG) und enthält Regelungen für die Ausführung des Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt, das von Januar 2005 an nicht nur wie seither für den Aufnahmebescheid zuständig sein wird, sondern auch für die Bescheinigung für Spätaussiedler und deren Familienangehörige.