Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Einheitlich berichten heute alle in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen über die Beschlüsse der CDU auf ihrem Parteitag in Bezug auf die Türkei. Die Partei hat in ihrem neuen Grundsatzprogramm der Türkei eine „Privilegierte Partnerschaft“ statt einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union zugesprochen. Dies wird von den Zeitungen einförmig als Affront gegen die Türkei bewertet. „Die Türkei-Gegnerschaft der CDU ist nun offiziell“, heißt es auf der Titelseite der national-islamischen TÜRKIYE. Das konservative Massenblatt HÜRRIYET spricht von einem „Betrug der CDU gegenüber der Türkei“. Damit sei das „Schicksal besiegelt“, wie es in der Unterzeile heißt und auch ein Novum in der europäischen Geschichte eingeläutet. Noch nie habe eine europäische Partei die Türkei explizit in ihrem Grundsatzprogramm genannt. Damit werde der Versuch der Türkei, die EU-Mitgliedschaft zu erlangen, dem Versuch gleichkommen, die chinesische Mauer zu überwinden, wie der Kolumnist der Zeitung, Yalcin Dogan, betont.

Ausländer erheben Beschwerde gegen die Stadt Frankfurt wegen einer diskriminierenden Abschiebepraxis der Ausländerbehörde. Es wurde die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vom 18.9.2003 beantragt. Außerdem soll die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt bis zur abschließenden Prüfung der Beschwerde veranlasst werden, von Abschiebemaßnahmen gegen alle ausländischen Väter der (deutschen) Kinder abzusehen.

Kleine Anfrage zu den Ergebnissen der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferens (BT-Drs. 16/6832) vom 24.10.2007. Mit großem Interesse hat die Öffentlichkeit im vergangenen Herbst die Debatte zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) verfolgt. Dabei gingen die Meinungen deutlich auseinander, wie viele der bisher in Deutschland nur geduldeten Menschen tatsächlich von dieser Regelung profitieren würden. Schätzungen, etwa der CDU-Innenminister Uwe Schünemann und Dr. Günther Beckstein, wonach 20 000 Menschen sofort und bis zu 40 000 weitere im Falle einer erfolgreichen Jobsuche bis Ende September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten (vgl. tz und Berliner Zeitung vom 18. November 2006), erweisen sich als zu hoch gegriffen: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurden bis Ende Juni 2007 insgesamt nur 14 353 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6251). Kritische Einschätzungen hingegen, etwa von PRO ASYL (vgl. Analyse vom 21. November 2006 zum Bleiberechtsschluss), wonach 80 bis 90 Prozent der Geduldeten aufgrund der „engherzigen Regelung“ keine Chance auf ein Bleiberecht hätten, waren offenkundig zutreffend. In der Kritik des IMK-Beschlusses standen in erster Linie die geforderten langen Aufenthaltszeiten, die strengen Bestimmungen zum Nachweis des selbständigen Lebensunterhalts und die zahlreichen Ausschlusstatbestände, etwa wegen verletzter Mitwirkungspflichten oder strafrechtlicher Verurteilungen bereits in Höhe von 50 Tagessätzen.

Jürgen Zöllner (SPD), Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin spricht sich heute in einem in der konservativen HÜRRIYET veröffentlichten Interview für Türkisch als zweite Fremdsprache in den Schulen aus. Während überall Stimmen zu vernehmen seien, die Türkisch als Muttersprachenunterricht abschaffen wollen, so die Zeitung, plädiere Zöllner für das Erlernen der türkischen Sprache auch durch die deutschen Schüler. Allerdings könne er nicht versichern, dass sich die Zahl der Schulen, die eine zweisprachige Erziehung anbieten, steigern lasse. Die bereits an einigen Berliner Schulen praktizierte Erziehung gebe aber trotz allem Englisch als erste Fremdsprache den Vorrang, so Zöllner.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf einer Ersten Verorndung zur Änderung der Integrationskursverordnung beschlossen. Mit der Neufassung der Integrationskursverordnung werden die Ergebnisse der Anfang 2006 vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Evaluation umgesetzt. Gleichzeitig erfüllt der Bund hiermit die im Nationalen Integrationsplan eingegangene Selbstverpflichtung, die Handlungsansätze zur Optimierung der Integrationskurse in das Sprachkurssystem zu überführen. Zur Finanzierung sind die Haushaltsmittel um 14 Mio Euro aufgestockt worden. Damit stehen 2008 rund 155 Mio € zur Verfügung.

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