Deutschland: Optionspflicht für Volljährige mit Doppelpass
Im Laufe des Jahres 2008 müssen sich erstmals mehrere Tausend Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Tun sie dies nicht bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag, droht der Verlust des deutschen Passes.
Die Pflicht zur Entscheidung geht auf die im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 verankerte so genannte Optionspflicht zurück. Demnach erhielten alle ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren mit einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik gelebt hatte (§ 4, Abs. 3 StAG; eingeschränktes jus soli). Wurde allerdings auch die Staatsbürgerschaft der Eltern angenommen, so ist mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und nach Aufforderung durch die Behörden eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird (§ 29 StAG). Fällt die Wahl des Heranwachsenden auf die ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche verloren. Umgekehrt muss die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis spätestens zur Vollendung des 23. Lebensjahres erbracht, so geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.
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