Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

Der Freistaat Bayern hat am 4. März 2008 einen Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität (BR-Drs. 154/08) eingebracht.

Begründet wurde der Antrag damit, dass Jugendgewalt als spezieller Teil der allgemeinen Kriminalität stellt ein zunehmend besorgniserregendes Phänomen darstelle, bei dessen Bekämpfung unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zusammengeführt werden müssen.

Entgegen der insgesamt eher rückläufigen Tendenz bei den Tatverdächtigenzahlen im Bereich der Jugendkriminalität allgemein weise vor allem die Tatverdächtigenstatistik im Bereich der Gewaltkriminalität zum Teil einen deutlichen Anstieg der Deliktzahlen auf. Der größte Anteil der erfassten Fälle entfalle hier auf schwere und gefährliche Körperverletzungsdelikte. Besonders signifikant sei hierbei der zu verzeichnende Anstieg bei tatverdächtigen nichtdeutschen Jugendlichen (in Bayern von 2001 auf 2006 um 20,4%).

Noch aussagekräftiger als die absoluten Tatverdächtigenzahlen sei die sogenannte „Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)1“. Diese betrage 2006 im Bereich der Gewaltkriminalität allein in Bayern für (in Klammern Veränderung gegenüber dem Jahr 2001)
• tatverdächtige deutsche Jugendliche (gesamt): 622 (+3,3%)
• tatverdächtige nichtdeutsche Jugendliche: 2.380 (+7,9%)
Daraus zeige sich, dass nichtdeutsche Jugendliche bei Gewaltdelikten deutlich häufiger in Erscheinung treten würden als deutsche Jugendliche, und zwar annähernd viermal so oft. Für das Jahr 2007 deute sich ein weiterer Anstieg der jugendlichen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität an.

Nach Angaben der national-islamischen TÜRKIYE hat sich der bayerische Ministerpräsident in einem Interview mit der Zeitung für eine Lockerung der Visumspflicht für türkische Staatsbürger ausgesprochen. Demnach sollten für Bürger, die ihre Verwandten in Deutschland besuchen wollen, die Visumspflicht abgeschafft werden, so Beckstein. Vorbereitungen für eine entsprechende Gesetzesänderung befänden sich nach Angaben Becksteins in der Vorbereitung. Zudem wolle er dafür sorgen, „dass türkische Studenten problemlos nach Deutschland einreisen können, anstatt, dass wir Inder und Ukrainer anwerben“, so Beckstein weiter

 

Die Diskussionen um die Forderungen des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan nach türkischen Schulen und Universitäten in Deutschland hat auch die türkische Community in Deutschland erreicht. Während einige auf die Normalität derartiger Schulen im gesamten europäischen Gebiet verweisen, befürchten die Gegner, dass somit die Formierung von türkischen Parallelgesellschaften verstärkt würde. Irritiert zeigt sich dabei das türkischstämmige Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses Özcan Mutlu über die Forderungen Erdogans. Es sei nicht richtig, dass sich „Erdogan in die inneren Angelegenheiten Deutschlands einmischt“, so Mutlu nach Angaben der MILLIYET. Zudem sei es „komisch“, dass er in der Türkei die Minderheiten nicht akzeptiere und selbst derartige Forderungen an Deutschland stelle. „Dort ist der Muttersprachenunterricht auf Kurdisch verboten“, so Mutlu

 

Im Januar 2008 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.397 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 1.132 Personen (89,5 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Januar 2007 um 734 Personen (44,1 Prozent).
 
Der Anstieg ist im Wesentlichen durch eine Zunahme der Asylbewerber aus dem Irak zu erklären. So hat sich die Zahl der Asylerstanträge irakischer Staatsangehöriger gegenüber dem Vormonat von 407 auf 959 erhöht und damit mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der irakischen Asylfolgeanträge stieg gegenüber dem Vormonat von 147 auf 255 an. Die irakischen Asylantragsteller gehören überwiegend religiösen Minderheiten (vor allem Yeziden und Christen) an.

Im Laufe des Jahres 2008 müssen sich erstmals mehrere Tausend Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Tun sie dies nicht bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag, droht der Verlust des deutschen Passes.
Die Pflicht zur Entscheidung geht auf die im Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 verankerte so genannte Optionspflicht zurück. Demnach erhielten alle ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren mit einem Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik gelebt hatte (§ 4, Abs. 3 StAG; eingeschränktes jus soli). Wurde allerdings auch die Staatsbürgerschaft der Eltern angenommen, so ist mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und nach Aufforderung durch die Behörden eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit angestrebt wird (§ 29 StAG). Fällt die Wahl des Heranwachsenden auf die ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche verloren. Umgekehrt muss die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis nicht bis spätestens zur Vollendung des 23. Lebensjahres erbracht, so geht die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

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