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Die Mannheimer Yavuz Sultan Selim Moschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist mit ihrem Freitagsgebet in das Internet-Zeitalter eingestiegen, wie HÜRRIYET heute auf ihrer Titelseite berichtet. Zunächst sei die Idee aus einem Mangel geboren.

Am 28.08.2007 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in Kraft, das auch die "Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005" über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (s.g. Forscherrichtlinie) fristgerecht in nationales Recht umsetzt.

Das Bundeskabinett hat dem neuen Einbürgerungstest zugestimmt, wie die türkischen Zeitungen heute einheitlich berichten. Ab dem 1. September werden somit Zuwanderern, die Deutsche werden wollen, aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen zum gesellschaftlichen und politischen System der Bundesrepublik 33 vorgelegt, mindestens 17 davon müssen richtig beantwortet werden. „310 Hürden vor der Staatsbürgerschaft“ titelt die liberale MILLIYET am 24. Juli auf ihrer ersten Seite. Dabei kritisiert zu wiederholt die Fragen und bescheinigt, dass auch deutsche Staatsbürger den Test nicht bestehen könnten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.05.2008, Az. OVG 3 M 13.08, erneut deutlich gemacht, dass für den Ehegattennachzug nicht zwingend ein Test des Goethe-Instituts erforderlich ist. In der Entscheidung ging es um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nur dann erfolgen kann, wenn hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Erfolgsaussichten verneint, weil die Klägern die gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erforderlichen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens nicht durch geeignete Dokumente, insbes. eines Goethe-Zertifikats, nachweisen konnte. Zwar hatte die Klägerin in ihrem Heimatland Eritrea, in dem es kein Goethe-Institut gibt, nachweislich einen Deutschkurs an einer privaten Schule besucht, dies genügte dem Verwaltungsgericht Berlin jedoch nicht.

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