Nachrichten Ausländerrecht: Politik Gesetzgebung

In der Ausländerreferentenbesprechung am 15./16.04.2008 sind Bund und Länder zwar überein gekommen, am Instrument der wohnsitzbeschränkenden Auflage und der darauf bezogenen bisherigen Erlasslage grundsätzlich festzuhalten. Als Konsequenz aus dem Urteil des BVerwG soll jedoch künftig jedoch auf die Erteilung bzw. das Aufrechterhalten wohnsitzbeschränkender Auflagen verzichtet werden, wenn Inhaber von Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 1 und 2 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG Leistungen nach dem SGB II oder XII oder dem AsylbLG beziehen und die Auflage allein zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Soziallasten verfügt werden könnte (f

Link zu den Erlassen aus Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen

https://www.migrationsrecht.net/index.php?option=com_edocman&view=categories

„Mit 17 richtigen Antworten zur Einbürgerung“: Mit diesen Worten macht die SABAH ihre gestrigen Europa-Seiten auf und berichtet über den neuen Einbürgerungstest, der ab September bundesweit gültig sein soll. Der Test soll sich am britischen Beispiel orientieren, wobei die Bewerber in einer Stunde 33 Fragen beantworten müssen. Um erfolgreich zu sein, müssten mehr als die Hälfte der Antworten richtig sein. Erleichter zeigt sich die Zeitung darüber, dass Fragen wie im höchst umstrittenen Gesinnungstest in Baden-Württemberg, wie „Wie stehen Sie zu Ehrenmorden?“ nicht mehr auftauchen sollen.

Wie alle in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen heute berichten, hat der türkische Staatsminister für Auslandstürken, Said Yazicioglu, die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer schriftlich dazu aufgefordert, die Ursache des verheerenden Brandes in Ludwigshafen aufzuklären. Yazicioglu habe Böhmer den Brief zukommen lassen vor dem Hintergrund, dass der ermittelnde Staatsanwalt, Lothar Liebig, angekündigt habe, die Untersuchungen einzustellen. Die türkische Regierung aber auch die türkischstämmigen Bürger in Deutschland forderten die restlose Aufklärung und die Bestrafung der Täter, „falls es welche gibt“, so die Zeitungen.

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