Länder heben Wohnsitzbeschränkungen für Flüchtlinge auf
In der Ausländerreferentenbesprechung am 15./16.04.2008 sind Bund und Länder zwar überein gekommen, am Instrument der wohnsitzbeschränkenden Auflage und der darauf bezogenen bisherigen Erlasslage grundsätzlich festzuhalten. Als Konsequenz aus dem Urteil des BVerwG soll jedoch künftig jedoch auf die Erteilung bzw. das Aufrechterhalten wohnsitzbeschränkender Auflagen verzichtet werden, wenn Inhaber von Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 1 und 2 bzw. § 26 Abs. 3 AufenthG Leistungen nach dem SGB II oder XII oder dem AsylbLG beziehen und die Auflage allein zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Soziallasten verfügt werden könnte (f
Link zu den Erlassen aus Bremen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Sachsen
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