Nachrichten Rechtsprechung

 

Die die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. August 2017 in mehreren Verfahren (Az.: 2 BvR 351/17 u.a.) einstimmig beschlossen, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe für Verfahren von Asylsuchenden aus Syrien mit der grundrechtlich geschützten Rechtsschutzgleichheit unvereinbar ist. Die Beschlüsse, mit denen syrischen Asylbewerbern Prozesskostenhilfe versagt wurde, sind vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 22.August 2017 (BVerwG 1 A 2.17 und BVerwG 1 A 3.17) die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Innenministerium) abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.

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