Nachrichten Rechtsprechung

Spanien schiebt an der Grenze zu Marokko Geflüchtete systematisch und häufig brutal zurück. Diese langjährige Praxis der Push-Backs an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) ist rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

 

Die die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. August 2017 in mehreren Verfahren (Az.: 2 BvR 351/17 u.a.) einstimmig beschlossen, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe für Verfahren von Asylsuchenden aus Syrien mit der grundrechtlich geschützten Rechtsschutzgleichheit unvereinbar ist. Die Beschlüsse, mit denen syrischen Asylbewerbern Prozesskostenhilfe versagt wurde, sind vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden.

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