Nachrichten Rechtsprechung

Die 3. Kammer des Sozialgerichts Mainz hat in einem Beschluss vom 18.04.2016 (Az. S 3 AS 149/16) dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob es mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, arbeitssuchenden Ausländern, die sich auf kein sonstiges Aufenthaltsrecht (z.B. aus familiären Gründen) berufen können, und ihre Familienangehörigen von den Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) auszuschließen. Die Kammer ist der Überzeugung, dass es dem Gesetzgeber verwehrt sei, Personen, die sich in Deutschland tatsächlich aufhalten, trotz bestehender Hilfebedürftigkeit von sämtlichen existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.

Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 4. Februar 2016 (Az.: III R 17/13) entschieden hat.

Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - einen Asylantrag nach Übergang der Zuständigkeit auf Deutschland zu Unrecht unter Berufung auf die originäre Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats nach den einschlägigen Dublin-Bestimmungen als unzulässig ab, kann sich der Schutzsuchende im Klageverfahren jedenfalls dann auf die Zuständigkeit Deutschlands berufen, wenn die Aufnahmebereitschaft des anderen Mitgliedstaats nicht feststeht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 27. April 2016 (BVerwG 1 C 24.15) entschieden.

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