Nachrichten Wirtschaft, Arbeit und Soziales

Nachrichten Ausländer in Deutschland: Wirtschaft, Arbeit und Soziales

OECD, Sonderauswertung der internationalen PISA-Studie, Kurzzusammenfassung des Berichts als Download

Das deutsche Schulsystem versagt bei der Förderung von Zuwanderer-Kindern. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle OECD-Studie. Dort heißt es, dass sich in fast allen anderen Industrie-Staaten die Schulleistungen dieser Kinder mit der Aufenthaltsdauer ihrer Familien verbesserten. In Deutschland hingegen würden die Schulleistungen deutlich schlechter. Migrantenkinder haben in Deutschland damit nicht nur deutlich schlechtere Bildungschancen als ihre deutschen Klassenkameraden, sondern auch als Migrantenkinder in anderen europäischen Ländern. Basis für die Studie sind Daten aus dem weltweiten PISA-Schultest.

Kinder- und Erziehungsgeld bei Aufenthaltsbefugnis bzw. Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen: bis zu 10 000 Euro Nachzahlung pro Kind sichern!

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber in seinen im Dezember 2004 veröffentlichten Urteilen zum Kinder- und Erziehungsgeld für Ausländer aufgefordert, bis zum 1.1.2006 den gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßenden und daher verfassungswidrigen Ausschluss von erwerbstätigen Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis vom Kinder- und Erziehungsgeld zu beseitigen.

Arbeitslosenquote der Eurozone auf 8,2% gesunken EU25 unverändert bei 8,5%

In der Eurozone1 betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Februar 2006 8,2%, gegenüber 8,3% im Vormonat Januar. Im Februar 2005 hatte sie bei 8,8% gelegen. Die Arbeitslosenquote der EU25 belief sich im Februar 2006 auf 8,5% und blieb damit gegenüber Januar unverändert. Im Februar 2005 hatte sie 8,9% betragen.

Berliner Ausländerbehörde ändert Verwaltungspraxis für ehemalige Asylbewerber auf Druck des Flüchtlingsrats Berlin

BERLIN - Die Ausländerbehörde des Landes Berlin gab dem Druck des Berliner Flüchtlingsrates nach und änderte ihre Verwaltungspraxis, in deren Rahmen sie seit 1.1.2005 für ehemalige Asylbewerber Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach §§ 23, 23a, 25 Abs. 3 bis 5 selbst nach 10 und mehrjährigem Voraufenthalt regelmäßig ohne eine Arbeitserlaubnis ausstellte. Sie begründete das damit, dass bei ehemaligen Asylbewerbern ? anders als bei bisher geduldeten Ausländern ? die vierjährige Wartefrist nach § 9 BeschVerfV noch nicht erfüllt sei. Zeiten als Asylbewerber könnten ? anders als bis 2004 nach § 285 SGB III ? wegen der Sperrwirkung des § 55 Abs. 3 AsylVfG nicht für die Wartefrist mitgerechnet werden.

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