Nachrichten Wirtschaft, Arbeit und Soziales

Nachrichten Ausländer in Deutschland: Wirtschaft, Arbeit und Soziales

Die Dissertation von Levent Günes „Europäischer Ausweisungsschutz“ (1. Auflage 2009) untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Ausweisung eines faktischen Inländers vorgesehen und verhältnismäßig ist, wenn dieser seit Jahrzenten im Bundesgebiet lebt, in der Gesellschaft „verwurzelt“ ist und allenfalls rudimentäre Beziehungen zu seinem Heimatstaat hat.

Anne Walter legt 2008 eine Studie zur “Inländerdiskriminierung” bei Familiennachzug vor. Diese bereitet die Rechtsprechung des EuGH zu diesem Problemkreis auf und entwickelt neue Ansätze. Ob sich die in Art. 18 EG verankerte Unionsbürgerschaft als Ansatzpunkt für eine Neuorientierung des EuGH entwickeln wird, ist gerade mit Blick auf die neuere Rechtsprechung in der Rechtssache Metock u.a. fraglich. Die Autorin geht aber zu Recht davon aus, dass eine Abgrenzung innerstaatlicher und gemeinschaftsrechtlicher Sachverhalte nicht dauerhaft über das Merkmal des grenzüberschreitenden Verkehrs wird laufen können. Gerade die Familienzusammenführungsrichtlinie zeigt, dass Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben und sich zu keinem Zeitpunkt räumlich bewegt haben müssen, gegenüber Deutschen privilegiert werden. Die Vergemeinschaftung des Lebenssachverhalts „Familiennachzug“ spricht daher für eine Übertragung des Gemeinschaftsrechts auf diese Fallkonstellationen.

Mit dem neuen Handkommentar, der von RA Rainer M. Hofmann und Prof. Dr. Holger Hoffmann herausgegeben wird, ist ein Werk auf dem Markt gekommen, das auf 2376 Seiten alle Gebiete des Ausländer- und Asylrechts abdeckt. Der Kommentar ist mehr als ein nützlicher Helfer, der in vielen Bereichen, insbesondere auch dem Gemeinschaftsrecht, weiterführende Hinweise gibt, er ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel, das auf keinem Schreibtisch fehlen sollte!

Der neue Handkommentar bietet dem Nutzer die notwendige Sicherheit bei der Anwendung der novellierten Regelungen. Auf neuestem Stand berücksichtigt der Kommentar die aktuelle Rechtsprechung nach dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007, einschließlich der zum 1. September 2008 in Kraft getretenen Neuerungen.

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